Ehrungsstatut
Der Vorstand des „Chorklang Eintracht“ Köthen stiftet und verleiht für die Treue der Sängerinnen und Sänger zu ihrem Chor
die Treuenadel
1.
Die Treuenadel wird einem Mitglied des Chores als Anerkennung und Auszeichnung besonderer Verbundenheit mit dem Chor durch langjährige ununterbrochene Mitgliedschaft verliehen.
Die Treuenadel wird in drei Stufen gestiftet:
a) In Bronze für 10 – jährige Mitgliedschaft
b) In Silber für 25 – jährige Mitgliedschaft
c) In Gold für 40 – jährige Mitgliedschaft
Der jeweils erforderliche Zeitraum muss zusammenhängend verlaufen sein. Mitgliedschaften in anderen Chören, die vor Eintritt in den Chorklang Eintracht Köthen lagen, werden hier nicht berücksichtigt.
Sollten Mitgliedschaften vorliegen, die aus einem anderen Chor, der Mitglied im Chorverband Sachsen-Anhalt oder Mitglied des Deutschen Chorverbandes ist, resultieren, werden sie bei der Auszeichnung durch diese Gremien berücksichtigt.
2.
Die Treuenadel besteht aus der Mitgliedsnadel, die bei der Aufnahme jedem Mitglied übergeben wird. Sie ist gestaltet als Pin, ist rund und misst im Durchmesser 16 mm. Außen ist sie von einem mittelblauen Ring mit goldener Inschrift – Chorklang Eintracht Köthen – umgeben. In dem in Gold senkrecht gestreiften Innenteil liegt ein mit sechs Ausbuchtungen versehenes weißes Blatt, in dem eine goldene Lyra liegt. In den waagerechten Einbuchtungen des Blattes steht vorn die Zahl 18 und hinten die Zahl 62, das Gründungsjahr des Chores. Umgeben ist diese mit einem Lorbeerkranz in der Farbe der Dauer der Mitgliedschaft gemäß Pkt. 1 dieses Statutes.
3.
Immer die höhere Stufe der Treuenadel ist bei den Damen links oberhalb der Brust und bei den Herren auf dem linken Revers zu tragen.
4.
Die Treuenadel wird zu der Mitgliederversammlung des Chores vom 1. Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch ein anderes Vorstandsmitglied verliehen. Mit der Verleihung der Treuenadel wird dem zu Ehrenden eine Urkunde überreicht.
Für die Mitgliedschaft aller weiterer 10 Jahre erhält das Mitglied eine Ehrenurkunde des „Chorklang Eintracht“ Köthen.
5.
Für die Verleihung der Treueorden des Chorverbandes Sachsen-Anhalt e.V. und des Deutschen Chorverbandes e.V. gelten eigenständige Verleihungsstatuten.
Die Anträge dazu werden durch den Vorstand unter Berücksichtigung der entsprechenden Zeiten gestellt und über Overso versandt.
6.
Dieses Statut ist nicht Bestandteil der Satzung des Chores. Seine Änderung, Ergänzung oder Aufhebung erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, der der Schriftform bedarf.
Köthen, den 12.03.2025
gez. Elze gez. Arndt gez. Giermann
Elze Arndt Giermann
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Schatzmeister